Anfang des kommenden Jahres will die Europäische Union eine neue Aufsichtsbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einrichten. Die Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism, kurz AMLA, soll 2024 ihre Tätigkeit aufnehmen. Weitere zwei Jahre später soll sie komplett einsatzbereit sein und dann Finanztransaktionen sogenannter „Hochrisiko-Institute“ beaufsichtigen. Welche Firmen in diese Kategorie fallen, soll über eine „harmonisierte Risikobewertungsmethode“ ermittelt werden. Hierzu soll die Behörde auch Meldungen aus den Mitgliedstaaten auswerten.
Vorher müssen sich die EU-Regierungen jedoch mit dem Parlament auf ein Regelwerk für eine solche Geldwäscheaufsichtsbehörde einigen. Für ihre Errichtung hat die Kommission im Juli einen Verordnungsvorschlag vorgelegt. Er ist Teil eines umfänglichen Legislativpakets mit weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dazu gehört eine Erneuerung der sogenannten Geldtransfer-Verordnung von 2015, die zukünftig auch Krypto-Vermögenswerte umfassen soll.
Zudem sollen Finanzinstitute zu mehr Überwachung von Finanztransaktionen ihrer Kund:innen verpflichtet werden. Diese und andere Vorschriften über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen sollen in einer Richtlinie beschlossen werden. Geplant ist außerdem die Einführung einer EU-weiten Obergrenze von 10.000 Euro für große Barzahlungen.
Europol musste FIU.net abgeben
Wo die Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA ihren Sitz haben wird, ist noch offen. Den Plänen zufolge soll sie auch das FIU.net übernehmen, das bei Europol angesiedelt war. Dabei handelt es sich um ein Informationsaustauschsystem der „Financial Intelligence Units“ (FIU) aus den Mitgliedstaaten. In Deutschland trägt sie den Namen „Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“. Bis 2017 war sie dem Bundeskriminalamt angegliedert, mittlerweile gehört sie zum Zollkriminalamt, der Umzug sorgt unter den Behörden immer wieder für Streit.
Der Europäische Datenschutzbeauftragten hatte das Hosting von FIU.net durch Europol wegen der damit verbundenen Verarbeitung personenbezogener Daten kritisiert, da die Polizeiagentur hierfür kein Mandat hat. Seit letztem Herbst ist das FIU-Netzwerk deshalb vorübergehend der Kommission angegliedert.
EU-weites Register von Bankkonten
Im Rahmen der ebenfalls neuen Geldwäscherichtlinie will die Kommission eine „zentrale Zugangsstelle für Bankkontenregister“ einrichten und betreiben. Darüber können die FIU-Meldestellen mit einem Klick feststellen, ob eine Person Bankkonten in anderen Mitgliedstaaten unterhält. Bislang mussten solche Abfragen in jedem Land einzeln erfolgen.
Für den Anschluss an das vernetzte System sollen alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Bankkontenregister über eine Zentralstelle verfügbar machen. Zur „Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten“ sollen dann auch die hierfür zuständigen Behörden Zugang erhalten. Möglich wäre dies für alle „schweren Straftaten“, auch hierzu hat die Kommission einen Richtlinienvorschlag vorgelegt.
Absehbar ist, dass Europol in Bezug auf Finanzermittlungen weiter gestärkt werden soll. Nächstes Jahr will die Kommission hierzu abermals eine neue Verordnung vorlegen, dann soll auch die Polizeiagentur in ihren Ermittlungen die nationalen Bankkontenregister abfragen dürfen.
Neue Abteilung bei Europol
Auch nach der erzwungenen „Abgabe“ des FIU.net bleibt Europol für Finanzermittlungen zuständig und betreibt dazu mit dem „Financial and Economic Crime Centre“ (EFECC) sogar seit zwei Jahren eine eigene Abteilung. Sie soll unter anderem Geldwäsche, Betrug und Fälschung von Währungen aufspüren und ermitteln.
Europol ist außerdem mit der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung im Rahmen des SWIFT-Abkommens betraut. Seit 2010 erhält die Agentur auf Grundlage eines Abkommens zwischen der EU und den Vereinigten Staaten Verkehrsdaten verdächtiger Zahlungen. Zusammen mit den betroffenen Mitgliedstaaten kann Europol dann entsprechende Ermittlungen anstellen, die Daten werden dazu in einer eigenen Datei bei Europol gespeichert. Laut der Agentur wird damit die Fähigkeit, „terroristische Netzwerke zu kartieren“ erheblich verbessert.
Schleppende Verhandlungen
Noch ist unklar, wie vermieden werden soll, dass sich die Arbeit der Geldwäscheaufsichtsbehörde, des FIU.net und Europols in dieser Hinsicht doppeln. Auch dies soll in der Verordnung für die AMLA geregelt werden. Die Kommission sorgt für weitere Komplikationen mit der Ankündigung, ähnlich den Financial Intelligence Units ein Netzwerk von Ermittler:innen zur Abwehr von Terrorismusfinanzierung einrichten zu wollen. Dies war auch Thema auf einer vom französischen Ratsvorsitz ausgerichteten Konferenz zu Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung im Januar.
Die Beratungen zu den vier Gesetzesvorschlägen kommen nur schleppend voran. Um etwa das Parlament im April endlich mit der Geldtransfer-Verordnung zu befassen, hat der Rat die Kryptowerte wieder herausgelöst. Nach der Befassung in den zuständigen Ausschüssen könnte der Vorschlag nicht vor Herbst im Plenum abgestimmt werden. Bei den übrigen drei Vorschlägen dauert es nach gegenwärtigem Stand sogar noch länger. Die französische Ratspräsidentschaft legt ihre Priorität deshalb auf die geplante Geldwäscheaufsichtsbehörde. Wann sich der Rat auf eine Position einigt, ist allerdings weiter unklar.
0 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.